Baugutachter Rheingau-Taunus

Bausachverständige, Immobiliensachverständige, Immobiliengutachterin und Baugutachterin B. Eng. Marlene Marx, Regionalleitung Rhein-Main Rheingau-Taunus
B. Eng.

Marlene Marx, Regionalleitung Rhein-Main

Bausachverständige und Baugutachterin

Tel: 0800 9 81 81 81 (Gebührenfrei) Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Qualifikation

  • Bachelor of Engineering
  • Sachkundige für Schäden an Gebäuden mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation
  • Sachkundige für Immobilienbewertung mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation

Bauexperts ist eine Sachverständigenorganisation von freiberuflichen Bauberatern. Im Großraum Rheingau-Taunus steht Ihnen B. Eng. Frau Marlene Marx, Regionalleitung Rhein-Main als Baugutachterin zur Verfügung.

Baugutachter mit geprüfter Qualifikation

Bei Bauexperts finden Sie Baugutachter, die ihre Qualifikation nachgewiesen haben und regelmäßig an Weiterbildungen teilnehmen.

Wir bieten unseren Kunden Dienstleistungen in allen gutachterlichen Bereichen an. Transparent und auf hohem Qualitätsniveau. Unsere Bausachverständige und Baugutachter sind auf ihre besondere Sachkunde, praktische Erfahrung und persönliche Integrität geprüft.

Bezeichnung als Baugutachter

Die Bezeichnung Baugutachter ist in Deutschland nicht gesetzlich geschützt. Dadurch kann jeder sich als Baugutachter bezeichnen. Die überwiegende Mehrzahl der Gerichte verlangt jedoch, dass sich nur derjenige als Baugutachter bezeichnen darf, der unabhängig und unparteiisch ist und über überdurchschnittliche Sachkunde verfügt.

Beispiele aus der Rechtsprechung:

  • Auch ein freier Baugutachter muss ein fundiertes Fach- und Erfahrungswissen nachweisen. Die Bezeichnung freier Baugutachter kann einem Sachverständigen untersagt werden, wenn er die dazu erforderliche besondere Sachkunde nicht nachweisen kann.
  • Die Benutzung der Bezeichnung von der Handwerkskammer geprüfter freier Baugutachter für das Dachdeckerhandwerk ist irreführend.
  • Die Verwendung eines Rundstempels mit der darin vorgesehenen Angabe anerkannter Baugutachter durch einen Grundstückssachverständigen ist irreführend, weil Verwechslungsgefahr mit dem Rundstempel eines öffentlich bestellten Sachverständigen besteht. Der Begriff des anerkannten Bausachverständigen legt die Assoziation nahe, dass eine staatliche oder amtliche Stelle die Anerkennung ausgesprochen hat.
  • Die Benutzung der Bezeichnung anerkannter Baugutachter ist unlauter, weil sie die Assoziation nahelegt, dass eine staatliche oder amtliche Stelle die Anerkennung ausgesprochen hat.
  • Die Benutzung der Bezeichnung anerkannt durch einen Fachverband oder eine Überwachungsorganisation ist irreführend, wenn der Bausachverständige nicht mehr Mitglied der Organisation ist bzw. die Organisation ein Anerkennungsverfahren nicht durchführt.
  • Die Führung der Bezeichnung anerkannter Baugutachter erfüllt den objektiven Tatbestand des § 132a Abs. 2 StGB, wenn der Sachverständige nicht öffentlich bestellt ist.
  • Die Werbung eines Bausachverständigen mit der Bezeichnung geprüfter Baugutachter ist irreführend, weil eine Einzelperson in keinem Fall auch nur ansatzweise über die vom Bundesgerichtshof geforderte überdurchschnittliche Sachkunde in allen das Bauwesen umfassenden Sachgebieten verfügen kann.

Örtliche Nähe

Sachverstand. Ganz nah!

Unsere Bausachverständigen haben ihr Büro immer in Ortsnähe. B. Eng. Frau Marlene Marx, Regionalleitung Rhein-Main kann Ihnen daher auch als Ortskundige behilflich sein (z.B. Entwicklung der Immobilienmarktpreise in Rheingau-Taunus, behördliche Anlaufstellen etc.). Insbesondere wenn Sie nicht aus Rheingau-Taunus kommen bzw. sich nicht in Rheingau-Taunus auskennen, ist eine ortskundige Person ein großer Vorteil für Sie. Unser Motto „Sachverstand. Ganz nah“ können Sie also wörtlich nehmen!

Rheingau-Taunus - Regionale Kurzinfo für Ortsfremde

Der Landkreis Rheingau-Taunus liegt im Regierungsbezirk Darmstadt in Hessen. Angrenzend an den Rheingau-Taunus-Kreis finden sich der Kreis Limburg-Weilburg, der Hochtaunuskreis, der Main-Taunus-Kreis, die Stadt Wiesbaden, der Landkreis Mainz-Bingen und an den Rhein-Lahn-Kreis. Im Landkreis Rheingau-Taunus finden sich acht Städte und neun Gemeinden. Diese sind die Städte Taunusstein, Idstein, Eltville am Rhein, Geisenheim, Oestrich-Winkel, Bad Schwalbach, Rüdesheim am Rhein und Lorch. Zu den Gemeinden im Rheingau-Taunus-Kreis gehören unter anderem Niedernhausen, Hünstetten, Heidenrod, Schlangenbad, Hohenstein, Aarbergen, Walluf, Waldems und Kiedrich. Im Zuge einer Gebietsreform gab es um 1977 einen Zusammenschluss der Landkreise Rheingaukreis und Untertaunuskreis zum Landkreis Rheingau-Taunus. Jede Menge Geschichte erzählen auch die mittelalterlichen Bauten in den Städten Eltville, Hattenheim, Idstein, Lorch und Oestrich-Winkel. Dort finden sich zahlreiche historische Burgen und Fachwerkhäuser von vor mehreren hundert Jahren. Wer sich also historisch weiterbilden möchte, hat im Rheingau-Taunus-Kreis ausreichend Möglichkeiten dazu. Doch nicht nur die Historie des Landkreises lockt jährliche viele Touristen in den Rheingau-Taunus-Kreis, sondern auch die wunderschöne Landschaft, für welche der Rheingau-Taunus-Kreis bekannt ist. Auch der beliebte Wein prägt die wunderschöne Landschaft des Rheingau-Taunus-Kreises.

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