Sachverständiger Rheingau-Taunus

Bausachverständige, Immobiliensachverständige, Immobiliengutachterin und Baugutachterin B. Eng. Marlene Marx, Regionalleitung Rhein-Main Rheingau-Taunus
B. Eng.

Marlene Marx, Regionalleitung Rhein-Main

Bausachverständige und Baugutachterin

Tel: 0800 9 81 81 81 (Gebührenfrei) Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Qualifikation

  • Bachelor of Engineering
  • Sachkundige für Schäden an Gebäuden mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation
  • Sachkundige für Immobilienbewertung mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation

Bauexperts ist eine Sachverständigenorganisation von freiberuflichen Bauberatern. Im Großraum Rheingau-Taunus steht Ihnen B. Eng. Frau Marlene Marx, Regionalleitung Rhein-Main als Sachverständige zur Verfügung.

Sachverständiger mit geprüfter Qualifikation

Bei Bauexperts finden Sie Sachverständige, die ihre Qualifikation nachgewiesen haben und regelmäßig an Weiterbildungen teilnehmen.
Wir bieten unseren Kunden Dienstleistungen in allen gutachterlichen Bereichen an. Transparent und auf hohem Qualitätsniveau. Unsere Sachverständige und Gutachter sind auf ihre besondere Sachkunde, praktische Erfahrung und persönliche Integrität geprüft. Alle unsere Sachverständigen werden zentral geschult und arbeiten einheitlich nach Qualitätskriterien. So stellt Bauexperts sicher, dass die Ergebnisse nachvollziehbar und reproduzierbar sind. 
Bei Sachverständigen von Bauexperts erhalten Sie stets unabhängige, unparteiische und fachlich kompetente Leistungen.

Nutzung von Qualitätshinweisen als Sachverständiger

Sachverständige benutzen häufig zusätzliche Hinweise und Bezeichnungen, um ihre Qualität zu unterstreichen oder sie zu begründen. Die Gerichte haben in diesem Zusammenhang folgende Fälle als irreführend angesehen:

  • die Benutzung der Bezeichnung vereidigter Sachverständiger, ohne jemals vereidigt gewesen zu sein ist irreführend: Der betreffende Sachverständige war lediglich vom Gericht in einem einzelnen Fall auf die Richtigkeit seiner Aussage vereidigt worden.
  • die Benutzung der Bezeichnung eidesstattlich verpflichteter Sachverständiger von einem Sachverständigen, der vor einem Notar die eidesstattliche Versicherung abgegeben hat, er werde seine Gutachten stets nach bestem Wissen und Gewissen erstatten ist irreführend.
  • die Benutzung der Bezeichnung Bundesprüfer für einen Sachverständigen, der als Mitglied des Bundes philatelistischer Prüfer Briefmarken auf Echtheit prüft, weil diese Bezeichnung irrigerweise auf eine staatliche Stelle hinweist ist irreführend.
  • die Benutzung der Bezeichnung vom Gericht bestellt von einem Sachverständigen, der von Gerichten häufig zur Erstattung eines Gutachtens zum Sachverständigen bestellt worden war ist irreführend. Gleiches gilt für die Bezeichnung Gerichtssachverständiger.
  • die Benutzung der Bezeichnung gerichtlich zugelassener Sachverständiger ist irreführend;
  • die Benutzung der Bezeichnung amtlich zugelassener Sachverständiger für Lebensmitteluntersuchungen ist irreführend, weil dieser Sachverständige nur für die amtliche Untersuchung von Gegenproben zugelassen ist;
  • die Benutzung der Bezeichnung eidesstattlich zur Einhaltung der Sachverständigenordnung verpflichtet ist unlauter, weil sie den irrigen Eindruck erweckt, als sei der Sachverständige öffentlich bestellt und vereidigt
  • die Benutzung der Bezeichnung Gerichtsgutachter ist unlauter, weil der falsche Eindruck einer Anerkennung durch eine staatliche Institution hervorgerufen wird.
  • die Benutzung der Bezeichnung Sachverständiger für Bauwesen ist irreführend, weil der Verkehr unter dieser Bezeichnung eine Befähigung des Werbenden in dem gesamten Baubereich unterstellt. 
  • die Benutzung der Bezeichnung zugelassen als Sachverständige bei allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten ist irreführend, weil es eine solche Zulassung nicht existiert
  • die Benutzung der Bezeichnungen Sachverständiger für Bauwesen, Geprüfter Bausachverständiger und Fortbildungsakademie für Bausachverständige ist unzulässig, weil eine Einzelperson in keinem Fall auch nur ansatzweise über die vom Bundesgerichtshof geforderte überdurchschnittliche Sachkunde in allen das Bauwesen umfassenden Sachgebieten verfügen kann

Örtliche Nähe

Sachverstand. Ganz nah!

Unsere Bausachverständigen haben ihr Büro immer in Ortsnähe. B. Eng. Frau Marlene Marx, Regionalleitung Rhein-Main kann Ihnen daher auch als Ortskundige behilflich sein (z.B. Entwicklung der Immobilienmarktpreise in Rheingau-Taunus, behördliche Anlaufstellen etc.). Insbesondere wenn Sie nicht aus Rheingau-Taunus kommen bzw. sich nicht in Rheingau-Taunus auskennen, ist eine ortskundige Person ein großer Vorteil für Sie. Unser Motto „Sachverstand. Ganz nah“ können Sie also wörtlich nehmen!

Rheingau-Taunus - Regionale Kurzinfo für Ortsfremde

Der Landkreis Rheingau-Taunus liegt im Regierungsbezirk Darmstadt in Hessen. Angrenzend an den Rheingau-Taunus-Kreis finden sich der Kreis Limburg-Weilburg, der Hochtaunuskreis, der Main-Taunus-Kreis, die Stadt Wiesbaden, der Landkreis Mainz-Bingen und an den Rhein-Lahn-Kreis. Im Landkreis Rheingau-Taunus finden sich acht Städte und neun Gemeinden. Diese sind die Städte Taunusstein, Idstein, Eltville am Rhein, Geisenheim, Oestrich-Winkel, Bad Schwalbach, Rüdesheim am Rhein und Lorch. Zu den Gemeinden im Rheingau-Taunus-Kreis gehören unter anderem Niedernhausen, Hünstetten, Heidenrod, Schlangenbad, Hohenstein, Aarbergen, Walluf, Waldems und Kiedrich. Im Zuge einer Gebietsreform gab es um 1977 einen Zusammenschluss der Landkreise Rheingaukreis und Untertaunuskreis zum Landkreis Rheingau-Taunus. Jede Menge Geschichte erzählen auch die mittelalterlichen Bauten in den Städten Eltville, Hattenheim, Idstein, Lorch und Oestrich-Winkel. Dort finden sich zahlreiche historische Burgen und Fachwerkhäuser von vor mehreren hundert Jahren. Wer sich also historisch weiterbilden möchte, hat im Rheingau-Taunus-Kreis ausreichend Möglichkeiten dazu. Doch nicht nur die Historie des Landkreises lockt jährliche viele Touristen in den Rheingau-Taunus-Kreis, sondern auch die wunderschöne Landschaft, für welche der Rheingau-Taunus-Kreis bekannt ist. Auch der beliebte Wein prägt die wunderschöne Landschaft des Rheingau-Taunus-Kreises.

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